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TRADESTAR Sarl FRANCE und TRADESTAR UK Ltd
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Tradestar SARL
für technische und kaufmännische Übersetzungen
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Copyright © 2005 Tradestar UK Ltd und Tradestar Sarl France.
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Allgemeine Bedingungen der Übersetzungsagentur Tradestar
Alle bei Tradestar UK Ltd oder Tradestar SARL (nachstehend "Tradestar" genannt) in Auftrag gegebenen Arbeitsleistungen setzen die Annahme dieser allgemeinen Bedingungen zwischen Tradestar und dem Kunden voraus, unter Ausschluss der allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Kunden, sofern nicht Gegenteiliges in einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung von Tradestar akzeptiert wurde.
1) Angebote, Vertragsabschluss
- 1.1 Allgemeine Angebote und Preisangaben dienen nur zu Angabezwecken
1.2 Preise und Lieferzeiten können ohne vorherige Kenntnis des gesamten Textes von Tradestar jederzeit geändert werden. Der Vertrag tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, an dem der Kunde in schriftlicher oder mündlicher Form das Angebot von Tradestar akzeptiert oder, in Fällen, in denen kein Angebot erging, wenn Tradestar einen Übersetzungsauftrag des Kunden schriftlich bestätigt.
1.3 Eingegangene Verpflichtungen sind für Tradestar nur bindend nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von Seiten Tradestars.
1.4 Hat Tradestar Grund zu der Annahme, dass der Kunde nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist Tradestar jederzeit berechtigt, vom Kunden ausreichende Finanzierungsgarantien anzufordern.
2) Änderung/Stornierung von Übersetzungsaufträgen
- 2.1 Nimmt der Kunde nach Vertragsabschluss wichtige Änderungen am Übersetzungsauftrag vor, ist Tradestar berechtigt, Lieferzeiten und/oder verlangte Honorare zu ändern oder den Auftrag abzulehnen. In letzterem Fall ist der Kunde zur Zahlung für schon erbrachte Leistungen verpflichtet.
2.2 Annulliert der Kunde den Übersetzungsauftrag, entstehen Stornierungskosten in Höhe des Betrages für den schon fertiggestellten Teil der Übersetzung zum Zeitpunkt einer solchen Annullierung. In solchen Fällen kann Tradestar keine Garantie für die Qualität der gelieferten Arbeit übernehmen.
3) Ausführung der Übersetzungsaufträge, Berufsgeheimnis
- 3.1 Tradestar verpflichtet sich zu strikt vertraulicher Behandlung aller vom Kunden übermittelten Daten und notfalls gerichtliche Schritte zu unternehmen, um die unbedingte Einhaltung dieser Verpflichtung von Seiten seiner Zulieferer zu gewährleisten. Dennoch kann Tradestar nicht haftbar gemacht werden für eine Verletzung des Berufsgeheimnisses von Seiten der Zulieferer, wenn Tradestar nachweislich nicht imstande war, eine solche Zuwiderhandlung zu verhindern.
3.2. Wann immer möglich, liefert der Kunde Tradestar Referenzdokumente mit der Terminologie, die in der Übersetzung verwendet werden soll.
4) Lieferzeit und Lieferdatum
- Die im Vertrag festgehaltene Lieferzeit wird nur zu Informationszwecken angegeben. Tradestar informiert den Kunden unverzüglich, wenn die Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit erfolgen kann.
5) Honorare und Bezahlung
- 5.1 Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, richten sich die Honorare von Tradestar nach den bei Tradestar geltenden Preisen pro Wort oder pro Stunde. Für jeden Auftrag mit weniger als 315 Wörtern wird eine Mindestpauschale pro Sprachenkombination in Rechnung gestellt.
5.2 Alle Beträge sind ohne Mehrwertsteuer.
5.3 Rechnungen sind netto innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum in der auf der Rechnung genannten Währung zu begleichen.
6) Meinungsverschiedenheiten und strittige Fälle
- Auf Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich Qualität oder Lieferzeit der in Auftrag gegebenen Arbeit kann nur innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach Lieferdatum des Auftrags eingegangen werden. Nach dieser Frist von 30 (dreißig) Tagen werden von Tradestar keine Reklamationen mehr angenommen. Reklamationen entheben den Kunden unter keinen Umständen von seiner Verpflichtung zur Bezahlung der gelieferten Übersetzung.
7) Haftung, Garantie
- Tradestar kann nur haftbar gemacht werden für Schäden als direkte und offensichtliche Folge von nachlässigem Verhalten, welches Tradestar zuzuschreiben ist. Die Haftung von Tradestar kann unter keinen Umständen über dem Betrag der Rechnung für den betreffenden Übersetzungsauftrag liegen, Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen.
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